Schulschließung ab Montag, 16.03.2020

Sehr geehrte Eltern,

die Landesregierung hat am Freitag (13.3.) beschlossen, alle Schulen und Angebote der Kindertagesbetreuung ab Montag, 16.03.2020, zu schließen.

Für viele Eltern, die berufstätig sind, stellt sich nun die Frage, wie die Betreuung der Kinder ab der kommenden Woche sichergestellt werden soll. Über allem muss dabei stehen, einer weiteren Verbreitung des Coronavirus entgegen zu wirken. 

Damit geht einher, dass es unmöglich sein wird, für alle Eltern ein alternatives Angebot sicherzustellen. Sie als Eltern sind vorrangig angehalten, die Betreuung der Kinder privat zu organisieren. Dies kann beispielsweise durch Personen aus dem Familienkreis, der Nachbarschaft oder auch aus dem Kreis der Arbeitskollegen erfolgen. Wir sind uns der großen organisatorischen Herausforderung für jede Familie bewusst. 

Übergangsphase: Am 16. und 17. März haben das Schulministerium und das Gesundheitsministerium eine Übergangszeit verfügt. Sofern Sie an diesen Tagen noch keine alternative Betreuungsmöglichkeit für Ihr Kind haben, kann Ihr Kind zur Schule gehen und wird im Rahmen der sonst üblichen Unterrichtszeit bzw. Betreuungszeit betreut. Sofern Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, achten Sie bitte auf eventuelle Aushänge an der Schule und beachten Sie Hinweise der Schulleitung oder des Betreuungsträgers.

Notbetreuung: In besonderen Fällen wird für Kinder weiterhin vom 18.03. bis 03.04.2020 eine Notbetreuung in der Schule ermöglicht, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil arbeitet in einem Bereich, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist und diese Eltern keine Alternativ-Betreuung ihrer Kinder organisieren können.
Das Notfallbetreuungsangebot soll an der jeweiligen Schulen in kleinen Gruppen (max. 5 Kinder) sichergestellt werden.
Um die Notfallbetreuung an der Schule in Anspruch zu nehmen bitten wir Sie, den entsprechenden Antrag mit einer Unabkömmlichkeitsbescheinigung Ihres Arbeitgebers für beide Elternteile bzw. für einen Elternteil bei Alleinerziehenden an notbetreuung@rheine.de zu senden. Sie erhalten dann von der Stadt Rheine eine entsprechende Nachricht.
Alternativ kann das Formular auch direkt online ausgefüllt werden: http://www.rheine.de/notbetreuung
Hinweise zur Anwendung: Einreichung der Arbeitgeberbescheinigung:  Es können nur Bild-Dateien hochgeladen werden und das auch nur bis zu einer Größe von 5 MB. Die Antragsteller können am besten einfach mit ihrem Smartphone ein Foto von der AG-Bescheinigung machen und dieses dann hochladen. Außerdem wäre es schön, wenn die Eltern vor dem Hochladen das Bild entsprechend benennen; z.B. mit ihrem Namen. Am Ende des Formulars muss auf „Einreichen“ geklickt werden, damit die Daten zur Stadt Rheine übermittelt werden.

Schülerverkehr und Catering:
Für den Fall der Inanspruchnahme der Notbetreuung ist davon auszugehen, dass der Schülerverkehr und das Catering eingeschränkt werden bzw. nicht mehr zur Verfügung stehen. Bitte richten Sie sich darauf ein. Weitere Informationen folgen.

Elternbeiträge:
An einer Regelung zu bereits gezahlten Elternbeiträgen für den Zeitraum der Schulschließung wird gearbeitet. Wir bitten Sie angesichts der dringenden Aufgaben, die Verwaltung und Träger derzeit wahrzunehmen haben, um etwas Geduld. Alle betroffenen Eltern werden informiert.

Fragen
Wenn noch Fragen zur Übergangs- und Notbetreuung offen sind ist die Schulverwaltung ab Montag, 16.03.2020, 7:00 Uhr, unter der Rufnummer 05971 939-351 zu erreichen. 

Elternsprechtage, Radfahrprüfung und sonstige Veranstaltungen fallen aus! 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung. 

Mit freundlichen Grüßen

Für die Edith-Stein-Schule

Frank Krehe

Schulleitung

Für die Stadt Rheine als Schulträger

In Vertretung

Raimund Gausmann

Beigeordneter