Bildungs- und Teilhabepaket
Beziehen Sie Wohngeld, Kindergeldzuschlag, Arbeitslosengeld 2 (umgangssprachlich Hartz 4), SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz?
Wussten Sie dann schon, dass Ihr(e) Kind(er) dann Anspruch auf u.a.:
- Gutscheine für z.B. Vereinsbeiträge, Teilnahme an Freizeiten bis zu 120 Euro im Jahr/ pro Kind
- Übernahme bei der Finanzierung einer Nachhilfe
- Zuschuss von Schulmitteln bis zu 100 Euro im Jahr
- Zuschuss zu den Kosten für die Mittagsverpflegung
- Übernahme der Kosten für Klassenfahrten und eintägige Ausflüge
Für eine individuelle Beratung rund um die Themen BuT und MünsterlandKarte stehen Berater*innen des Jobcenters Kreis Steinfurt zur Verfügung. Wenn Sie Fragen zum Bildungs- und Teilhabepaket und den damit aufgeführten Leistungen sowie Anträgen haben, melden Sie sich unter der folgenden Adresse:
jobcenter Kreis Steinfurt
Bildungs-und Teilhabeleistungen
Tecklenburger Straße 10
48565 Steinfurt
02551 69-5125
02551 69-5126
but@jobcenter-kreis-steinfurt.de
Der Antrag auf Lernförderung kann hier heruntergeladen werden: Antrag-Lernfoerderung
Dieser Antrag wird auch über das jobcenter Kreis Steinfurt eingereicht!