Beziehen Sie Wohngeld, Kindergeldzuschlag, Arbeitslosengeld 2 (umgangssprachlich Hartz 4), SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz?
Wussten Sie dann schon, dass Ihr(e) Kind(er) dann Anspruch auf u.a.:
- Gutscheine für z.B. Vereinsbeiträge, Teilnahme an Freizeiten bis zu 120 Euro im Jahr/ pro Kind
- Übernahme bei der Finanzierung einer Nachhilfe
- Zuschuss von Schulmitteln bis zu 100 Euro im Jahr
- Zuschuss zu den Kosten für die Mittagsverpflegung
- Übernahme der Kosten für Klassenfahrten und eintägige Ausflüge
Wenn Sie Fragen zum Bildung- und Teilhabepaket und den damit aufgeführten Leistungen und Anträgen haben, rufen Sie mich an. Ich berate Sie gerne.
An der Edith-Stein-Schule ist meine Sprechstunde freitags jeweils von 08.00 – 10.45 Uhr.
Kontaktdaten:
Ida Fiebig
(BuT Lotsin/Schulsozialarbeit)