Distanzunterricht ab Montag, 12.04.2021

Liebe Eltern,

wie sie sicherlich bereits der Presse entnehmen konnten, findet in der kommenden Schulwoche (12.04.2021 – 16.04.2021) wieder Distanzunterricht und Notbetreuung statt.

Bitte beachten Sie folgende Informationen:

Laut Coronaschutzverordnung des Landes (12.04. 2021) heißt es: Die Zeit des Distanzunterrichts soll dazu genutzt werden, um die verpflichtenden Selbsttests in den Schulen vorzubereiten. Es besteht eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligem Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräften und weiterem Personal an den Schulen.

Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzungen geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird von den Schülerinnen und Schülern in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht bzw. an der Notbetreuung teilnehmen. Bei den Tests an den Grundschulen handelt es sich um sogenannte „Stäbchen-Tests (Nasenabstrich mit Wattestäbchen).

Wichtig: Lehrkräfte leiten diese Test nur an! Sie dürfen sie weder durchführen noch korrigierend eingreifen! Die Kinder testen sich unter Anleitung also selbst. Bitte erzählen Sie Ihren Kindern schon von den bevorstehenden Selbsttests in der Schule. Wir werden selbstverständlich Ihren Kindern bei der Testung behutsam zur Seite stehen.

Informationen zu den neuen Lernpaketen sowie zum Einsatz der digitalen Medien/Videokonferenzen erhalten Sie über SchoolFox von der Klassenleitung Ihres Kindes.

Sobald konkrete Informationen zum weiteren Schulbetrieb ab dem 19.04.2021 vorliegen, melden wir uns zeitnah!

Mit freundlichem Gruß
Frank Krehe
Schulleiter